Hilfsnavigation

Schulmotto:

"Etwas leisten
                 und sich wohlfühlen."

Leitlinien zum Schulprogramm

Kinder in Regenbogenfarben Foto Fotolia
Logo der Regenbogen-Grundschule Senftenberg

Kontakt

Regenbogen-Grundschule Senftenberg
Schulleiterin: Frau Regina Jänke
Sekretärin: Frau Marion Schymanski
Johannes-R.-Becher-Straße 19
01968 Senftenberg
Adresse über Google Maps anzeigen

Telefon: 03573 36376-0 
Telefax: 03573 36376-15 
Kontaktformular »
Internet »

Hausordnung

Die aktuelle Hausordnung wurde im Jahr 2018 beschlossen.

Die Hausordnung wird hier nur auszugsweise veröffentlicht. Sie kann vollständig in der Schule eingesehen werden.

Wir wollen ein geordnetes Schulleben

1. Das Schulgebäude darf ab 7:15 Uhr betreten werden. Wir betreten es spätestens um 7:25 Uhr.

2. Alle Schüler werden am Schultor verabschiedet (Ausnahmen: 1.Klasse 1./2.Schulwoche, bei Krankheit des Schülers).

3. Vorherige Terminabsprachen erleichtern die Zusammenarbeit.

4. Bei schlechtem Wetter dürfen wir auch vor 7:15 Uhr in das Schulgebäude.

5. Gäste (einschließlich Eltern) müssen sich bei Betreten der Schule im Sekretariat anmelden.

6. Wir begeben uns auf dem kürzesten Weg zu dem Raum, in dem wir in der ersten Stunde Unterricht haben.

7. Fachräume, Sporthalle, Umkleiden und Geräteräume dürfen erst nach Aufforderung betreten werden.

8. Der Unterricht beginnt pünktlich.

9. Während des Unterrichts verhalten wir uns leise, um niemanden zu stören. Alle Schüler sind verpflichtet im Unterricht mitzuarbeiten, Arbeitsaufträge auszuführen und Hausaufgaben zu erledigen.

10. Dinge, die nicht zum Unterricht gehören (Spielzeug usw.), lassen wir zu Hause. Handys bleiben auf dem Schulgelände ausgeschalten und in der Schultasche.

11. Beim Wechsel der Unterrichtsräume nehmen wir auf andere Klassen Rücksicht und verhalten uns ruhig.

12. In den kleinen Pausen bleiben wir in unserem Raum. Wir legen das Material für die nächste Stunde bereit und sind nach dem Vorklingeln an unseren Plätzen.

13. In den Hofpausen (2. und 4. Pause) verlassen wir zügig das Schulgebäude und halten uns auf dem Hof auf. Bei schlechtem Wetter bleiben wir in unserem Klassenraum, wobei wir uns so beschäftigen, dass wir uns selbst oder anderen keinen Schaden zufügen.

14. Auf dem Schulhof werden die Grünanlagen nicht betreten. Von Bäumen und Büschen wird nichts abgerissen.

15. Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit nicht ohne Erlaubnis verlassen werden.

16. In der Frühstückspause bleiben wir an unseren Plätzen und essen in Ruhe.

17. Während des Mittagessens sorgen wir für Ruhe und Ordnung im Speiseraum. Vordrängeln, Schubsen und schlechte Tischmanieren stören die anderen Essenteilnehmer. Den Anweisungen des Küchenpersonals ist genauso zu folgen, wie denen der aufsichtsführenden Lehrer. Nach dem Essen werden die Tische abgewischt.

18. Alkohol, Tabak und andere Drogen sind nach den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes auch in der Schule verboten.

19. Den Hinweisen der Schüleraufsichten ist Folge zu leisten.

20. Nach Beendigung des Unterrichts verlassen wir zügig und leise das Schulgebäude. Wir nehmen die an der Garderobe hängenden persönlichen Sachen mit.

21. Bei Unterrichtsausfall bleiben die Schüler, die auf Wunsch der Eltern beaufsichtigt werden müssen, in dem ihnen zugewiesenen Raum.

Wir wollen eine saubere und ordentliche Schule

1. Mit Arbeitsmaterialien, Möbeln und anderem Schuleigentum gehen wir sorgfältig um. Wer etwas zerstört, muss es ersetzen. Schäden sind sofort dem aufsichtsführendem Lehrer zu melden. Gefundene Gegenstände werden im Sekretariat abgegeben.

2. Wir achten das Eigentum unserer Mitschüler. Arbeitsmaterialien, Schultaschen und Kleidungsstücke von Mitschülern werden nicht weggenommen, versteckt, zerstört oder beschmutzt.

3. Bücher und Hefte werden zum Schuljahresbeginn eingeschlagen.Besonders sorgsam gehen wir mit Leihexemplaren der Schule um.

4. Die Garderobe bleibt außerhalb des Klassenraumes an den dafür vorgesehenen Kleiderhaken.

5. Abfälle werfen wir grundsätzlich in die Abfall- bzw. Papierkörbe. Der Müll wird gertrennt.

6. Für Sauberkeit und Ordnung im Klassenraum, auf den Fluren und auf dem Schulhof sind wir alle verantwortlich. Deshalb heben wir herumliegende Abfälle auf, leeren die Tischfächer, stellen die Stühle hoch, schließen die Fenster und schalten beim Verlassen des Raumes das Licht aus. Der Ordnungsdienst kontrolliert zum Abschluss den Raum.

7. Die Toiletten werden nur zu den ihnen zugedachten Zwecken aufgesucht und sauber verlassen. Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Jungen gehen nicht in die Mädchentoilette und umgekehrt. Die Türen werden nicht zugehalten. Wir werfen kein Papier auf den Boden und verschmutzen nicht die Toiletten. Wir benutzen grundsätzlich die Spülung und waschen uns die Hände.

8. Die Fenster, Heizungen, Rollos und Türen dürfen nur durch den Lehrer geöffnet werden.

9. Es ist nicht gestattet, auf Fensterbrettern oder auf den Heizkörpern in den Fluren zu sitzen.

10. Das Beschmieren der Wände und das Spucken im Schulgelände sind verboten.

Wir wollen Unfälle vermeiden

1. Im Schulgebäude rennen und schubsen wir nicht. Wir gehen auf der rechten Seite.

2. Wir gefährden unsere Mitschüler nicht. Wir denken daran, dass auch Schimpfwörter verletzen können.

3. Das Werfen mit Steinen, Schneebällen und anderen Gegenständen ist auf dem Schulgelände verboten.

4. Das Mitbringen von Feuerzeugen, Messern und solchen Gegenständen, die andere Schüler gefährden ist nicht gestattet.

5. In den Fachräumen beachten wir die Fachraumordnung.

6. Bei Feueralarm verlassen wir zügig, jedoch geordnet das Schulhaus und beachten die Alarmordnung.

7. Jeder Unfall muss beim aufsichtsführenden Lehrer gemeldet werden.

Regeln für Fahrradfahrer

  1. Auf dem gesamten Schulgelände gilt Fahrverbot.
  2. Fahrräder sind auf dem Fahrradplatz der Schüler abzustellen und anzuschließen.
  3. Bei Verlust bzw. auftretenden Schäden leistet die Schule keinen Schadenersatz. Die Fahrräder stellen wir auf eigene Gefahr auf dem Fahrradplatz ab.
  4. Die allgemeinen Verkehrsregeln müssen immer beachtet werden.

Entschuldigung bei Krankheit/Anträge auf Freistellung

  • Ist ein Kind durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren und zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht teilzunehmen, so ist die Schule hierüber durch die Eltern bis 7:30Uhr zu benachrichtigen.
  • Dem Fernbleiben erfolgt eine schriftliche Information durch die Eltern, ab dem 4.Tag durch den behandelnden Arzt.
  • Ist Ihr Kind Essenteilnehmer, denken Sie bitte auch an die sofortige Essenabmeldung.
  • Bei begründeten Zweifeln an einem Fernbleiben kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen.
  • Die Beurlaubung eines Schülers kann nur aus wichtigen Gründen auf schriftlichen Antrag der Eltern erfolgen. Der Antrag ist rechtzeitig bei der Schule einzureichen, so dass eine angemessene Bearbeitungsfrist zur Verfügung steht.
  • Für Beurlaubungen bis zu drei Tagen eines Schuljahres kann der Antrag an den Klassenlehrer gestellt werden, ab dem vierten Tag ist der Antrag an die Schulleitung zu stellen (Anträge im Sekretariat).
  • Auch bei terminlich vereinbarten Arztbesuchen am Vormittag ist vor dem festgelegten Termin ein Freistellungsantrag zu stellen.
  • Antragsformulare für Beurlaubungen/ Freistellungen erhalten Sie vom Klassenleiter bzw. im Sekretariat.
  • Reise- und Urlaubstermine gelten nicht als wichtiger Grund für eine Beurlaubung

Kopfläuse/ Nissen

Bei Befall von Nissen/Kopfläusen und anderen ansteckenden Krankheiten. darf das Kind erst dann wieder die Schule besuchen, wenn eine ärztliche Bescheinigung vorliegt.

Sportunterricht

  • Schüler können aus zwingenden Gründen ganz oder teilweise vom Sport- oder Schwimmunterricht befreit werden.
  • Die Befreiung muss von den Eltern schriftlich beantragt und begründet werden.
  • Wenn die Befreiung eine Frist von 4 Wochen überschreitet, ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
  • Gegenstände, die beim Sport behindern oder zu Verletzungen führen können, insbesondere Uhren, Ringe, Ketten, Armbänder und Ohrringe sind vor Beginn des Unterrichts abzulegen.
  • Ohrstecker können mit einem Pflaster zugeklebt werden.
  • Günstig wäre es, an diesen Tagen generell auf Wertsachen zu verzichten.
  • Beachten Sie bitte, dass für den Sportunterricht 2 Paar Turnschuhe nötig sind (Außenbereich und Turnraum).

Stunden-/Pausenzeiten

1. Stunde: 07:30 Uhr bis 08:15 Uhr

Frühstückspause

2. Stunde: 08:30 Uhr bis 09.15 Uhr

Hofpause

3. Stunde: 09:35 Uhr bis 10:20 Uhr

4. Stunde: 10:30 Uhr bis 11.15 Uhr

Mittagspause/ Hofpause

5. Stunde: 11:40 Uhr bis 12:25 Uhr

6. Stunde: 12:35 Uhr bis 13:20 Uhr

7. Stunde: 13:30 Uhr bis 14:15 Uhr