Schulmotto: "Etwas leisten und sich wohlfühlen"
Liebe Eltern und Schüler,
bitte beachten Sie, dass Ihr Kind ab dieser Woche eine medizinische Maske benötigt.
Es gibt eine Ausnahme: „gemäß §2 ABS. 4 der 6.SARS-CoV-2-EinV für Kinder unter 14 Jahren, sofern sie aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können und sie stattdessen verpflichtend eine Allgemeinmaske (Mund-Nasen-Bedeckung) zu tragen haben. Die Feststellung, ob die Voraussetzung im Einzelfall vorliegen, treffen die Erziehungsberechtigten.“ (Rundschreiben vom MBJS zur 6. SARS-CoV-2-EinV vom 12.02.2021)
In diesem Fall benötigen wir eine schriftliche Mitteilung von Ihnen.
Kinder ohne Maske müssen von den Eltern abgeholt werden.
Kinder die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen sollen oder dürfen, benötigen ein aktuelles ärztliches Zeugnis zur Befreiung von der Verpflichtung einer Mund-Nasen-Bedeckung.