Schulmotto: "Etwas leisten und sich wohlfühlen"
Beachten Sie die aktuellen Informationen zur Schulanmeldung 24/25 unter der Rubrik "Aktuelles und Termine".
Sehr geehrte Damen und Herren,
momentan müssen wir feststellen, dass sich morgens und am Nachmittag sehr viele Erziehungsberechtigte auf dem Schulgelände aufhalten.
Wir möchten Sie nochmals darauf hinweisen, dass das Betreten des Schulgeländes nur in Ausnahmefällen gestattet ist. Auch die Schüler*innen der ersten Klassen können nun am Schultor abgegeben werden.
Auch Elterngespräche erfolgen nicht auf dem Schulhof vor Unterrichtsbeginn. Vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit der jeweiligen Lehrkraft.
Sollte es unvermeidlich sein und sie müssen aus einem wichtigen Grund das Schulgelände betreten, gehen Sie durch den Haupteingang und melden sich bei der Sekretärin.
Dabei müssen Sie:
a. eine jeweils tagesaktuelle Bescheinigung über einen AntigenSchnelltest (Bürgertest) oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV2 mit negativem Testergebnis nachweisen kann;
b. den Nachweis über die für den vollständigen Impfschutz nötige, mindestens 14 Tage zurückliegende Impfung gegen das SARS-CoV2-Virus führen kann;
c. als asymptomatische Person im Besitz eines auf sie ausgestellten Genesenennachweises ist.
d. zusätzlich muss immer ein amtliches Ausweisdokument im Original (z.B. Personalausweis) vorgezeigt werden.
Sollten diese aufgeführte Punkte nicht eingehalten werden, behält sich die Schulleitung vor, das Hausrecht geltend zu machen. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung ebenfalls im Rahmen des Hausrechts.
Mit freundlichen Grüßen,
die Schulleitung