Schulmotto: "Etwas leisten und sich wohlfühlen"
Einige wichtige Hinweise aus dem 13.Organisationsschreiben:
Maskenpflicht
- Bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bzw. des Schülerverkehrs ist eine FFP-2-Maske zu tragen; dies gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (§ 17 Abs. 1 der 3. SARS-CoV-2-EindV)
- Im Innenbereich der Schule tragen alle Schülerlinnen, Lehr- kräfte und das sonstige Schulpersonal eine medizinische Maske.
- Im Außenbereich der Schule können sich alle Schülerlin- nen, Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal ohne Maske aufhalten.
- Besucher/-innen tragen im Innen- und Außenbereich der Schule eine medizinische Maske. (§ 24 Abs. 4 der 3. SARS-CoV-2- Eind I)
Testkonzept Schule
Ab Montag, den 7. März 2022 testen sich Schüler/innen, die keinen Impf- oder Genesenennachweis führen können, am Montag, Mittwoch und Freitag und damit nur noch dreimal in einer Schulwoche.
Geimpfte und genesene Schülerlinnen und in der Schule Tätige können sich freiwillig testen, hierfür stellen die Schulen die erforderlichen Tests zur Verfügung.
Gremiensitzungen, Gespräche mit Eltern und Schüler/innen
Sitzungen und Beratungsgespräche sollen weiterhin grundsätzlich nicht als Präsenzveranstaltungen, sondern in anderen Formaten (Telefon- oder webbasierte Konferenzformate) organisiert werden.
Fernbleiben vom Unterricht (§ 24 Abs. 7 der 3. SARS-CoV-2-EindV)
Ab Montag, den 7. März 2022, gilt für alle Schüler/innen wieder die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht, das Fernbleiben vom Präsenzunterricht für Schüler/innen bestimmter Jahrgangsstufen ist ab diesem Tag grundsätzlich nicht mehr möglich.