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In Kürze

Unsere Schule ist eine umwelt-verbundene und bewegungs-fördernde Grundschule
ohne Ganztagsbetrieb.
Wir bieten eine vertiefte mathematisch-naturwissen-schaftliche Bildung.
In den Klassenstufen 1 und 2 besteht sowohl eine Klasse mit flexibler Eingangsstufe als auch eine Regelklasse.

Schulmotto: "Etwas leisten und sich wohlfühlen"

 Weitere Informationen

Regenbogen-Grundschule Senftenberg fotografiert von Daniel Winkler
Logo der Regenbogen-Grundschule Senftenberg
Abschluss


Beachten Sie die aktuellen Informationen zur Schulanmeldung 24/25 unter der Rubrik "Aktuelles und Termine".

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Kontakt

Regenbogen-Grundschule Senftenberg
Schulleiterin: Frau Regina Jänke
Sekretärin: Frau Marion Schymanski
Johannes-R.-Becher-Straße 19
01968 Senftenberg
Adresse über Google Maps anzeigen

Telefon: 03573 36376-0 
Telefax: 03573 36376-15 
Kontaktformular »
Internet »


03.03.2022

13.Organisationsschreiben

Einige wichtige Hinweise aus dem 13.Organisationsschreiben:

Maskenpflicht

- Bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bzw. des Schülerverkehrs ist eine FFP-2-Maske zu tragen; dies gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (§ 17 Abs. 1 der 3. SARS-CoV-2-EindV)

- Im Innenbereich der Schule tragen alle Schülerlinnen, Lehr- kräfte und das sonstige Schulpersonal eine medizinische Maske.

- Im Außenbereich der Schule können sich alle Schülerlin- nen, Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal ohne Maske aufhalten.

- Besucher/-innen tragen im Innen- und Außenbereich der Schule eine medizinische Maske. (§ 24 Abs. 4 der 3. SARS-CoV-2- Eind I)


Testkonzept Schule

Ab Montag, den 7. März 2022 testen sich Schüler/innen, die keinen Impf- oder Genesenennachweis führen können, am Montag, Mittwoch und Freitag und damit nur noch dreimal in einer Schulwoche.

Geimpfte und genesene Schülerlinnen und in der Schule Tätige können sich freiwillig testen, hierfür stellen die Schulen die erforderlichen Tests zur Verfügung.


Gremiensitzungen, Gespräche mit Eltern und Schüler/innen

Sitzungen und Beratungsgespräche sollen weiterhin grundsätzlich nicht als Präsenzveranstaltungen, sondern in anderen Formaten (Telefon- oder webbasierte Konferenzformate) organisiert werden.

Fernbleiben vom Unterricht (§ 24 Abs. 7 der 3. SARS-CoV-2-EindV)

Ab Montag, den 7. März 2022, gilt für alle Schüler/innen wieder die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht, das Fernbleiben vom Präsenzunterricht für Schüler/innen bestimmter Jahrgangsstufen ist ab diesem Tag grundsätzlich nicht mehr möglich.

03.08.2011